GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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22:20 Jul 27, 2020 |
German language (monolingual) [PRO] Certificates, Diplomas, Licenses, CVs / Wegzugsmeldung | |||||||
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| Selected response from: Alison MacG United Kingdom Local time: 00:30 | ||||||
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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3 +3 | nicht verifizierter Zivilstand |
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Discussion entries: 8 | |
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nicht verifizierter Zivilstand Explanation: See discussion - with thanks to Irene and Vera! Bei ausländischen Staatsangehörigen, die seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind, ist vor allem jedoch die Bestätigung der „Ledigkeit“ problematisch, alle anderen Zivilstände können mittels Urkunden oder Gerichtsurteilen grundsätzlich belegt werden. Kann der Zivilstand „ledig“ vom Heimatstaat nicht amtlich bestätigt werden, wird ausnahmsweise ein entsprechender zusätzlicher Vermerk auf der Bescheinigung gemacht wie beispielsweise - Person ist im Einwohnerregister als ledig eingetragen; oder - Zivilstand „ledig“ nicht verifiziert. https://www.vgso.ch/fileadmin/Inhalte/VGSO/FSE-Infos/FE-Info... Da für ausländische Personen, die noch kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten und deshalb nicht in Infostar registriert sind, weder Elternnamen noch Zivilstand bescheinigt werden dürfen, ist zwingend das separate Formular im Kapitel 10 zu verwenden. Dieses wurde nach Prüfung durch den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung als verbindlich erklärt. In der Praxis zeigt sich, dass es Umstände gibt, in denen die ausländische Person keine Möglichkeit hat, sich den Zivilstand von einer Behörde bescheinigen zu lassen. Es liegt im Ermessen des Einwohnerdienstes, in diesen Ausnahmefällen trotzdem eine Hauptwohnsitzbescheinigung mit Zivilstand auszustellen. Es muss jedoch zwingend vermerkt werden, dass der Zivilstand nicht verifiziert ist. http://vae.gemeinden-ag.ch/page/111/news/1489/newsarchive/1 |
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