Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Auswahlverschulden
Czech translation:
odpovědnost za výběr vhodné osoby (culpa in eligendo)
Added to glossary by
jankaisler
Dec 2, 2013 18:27
10 yrs ago
German term
Auswahlverschulden
German to Czech
Law/Patents
Law: Contract(s)
AGB
8.10 Soweit XYZ Dienstleistungen oder Produkte Dritter bloß vermittelt, trifft XYZ für den Dritten bzw. die Produkte und Leistungserbringung durch diesen keine wie immer geartete Verantwortung mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Auswahlverschulden.
8.11 Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften der Lieferanten und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
8.11 Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften der Lieferanten und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
Proposed translations
(Czech)
5 +2 | odpovědnost za výběr vhodné osoby (culpa in eligendo) | jankaisler |
Change log
Dec 16, 2013 07:22: jankaisler Created KOG entry
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1 hr
Selected
odpovědnost za výběr vhodné osoby (culpa in eligendo)
"Základní povinností opatrovníka pak bude dohlížet nad výkonem činnosti třetí osoby, neboť z osobního výkonu funkce lze dovodit, že bude odpovídat za výběr vhodné osoby (tzv. culpa in eligendo). "
"Auswahlverschulden (lat. culpa in eligendo) ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Er bezeichnet den Sachverhalt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit einen Dritten eingeschaltet hat, der erkennbar ungeeignet oder dessen Einschaltung doch zumindest mit erkennbaren Risiken verbunden ist. Realisiert sich die mit der Einschaltung des Dritten verbundene Gefahr, so haftet der Schuldner hierfür aus eigenem Verschulden. Anders als beim Erfüllungsgehilfen geht es nicht um die Zurechnung fremden Verschuldens, sondern um ein eigenes Verschulden des Schuldners."
"Auswahlverschulden (lat. culpa in eligendo) ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Er bezeichnet den Sachverhalt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit einen Dritten eingeschaltet hat, der erkennbar ungeeignet oder dessen Einschaltung doch zumindest mit erkennbaren Risiken verbunden ist. Realisiert sich die mit der Einschaltung des Dritten verbundene Gefahr, so haftet der Schuldner hierfür aus eigenem Verschulden. Anders als beim Erfüllungsgehilfen geht es nicht um die Zurechnung fremden Verschuldens, sondern um ein eigenes Verschulden des Schuldners."
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