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Sep 8, 2016 16:52
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German term
Anrechnungs- und Ermäßigungstatbestände
German to Italian
Law/Patents
Law (general)
Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung
§ 11
Vorübergehend verminderte Dienstfähigkeit
(1) Eine Herabsetzung des Regelstundenmaßes wegen verminderter Dienstfähigkeit kann auf Antrag gewährt werden, wenn die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Das Regelstundenmaß kann in der Regel nicht länger als für die Dauer eines halben Jahres vermindert werden. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann die Dauer der Herabsetzung des Regelstundenmaßes einmal bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr verlängert werden. Vor einer Entscheidung über die Herabsetzung oder die Verlängerung der Dauer der Herabsetzung des Regelstundenmaßes ist ein amtsärztliches Zeugnis einzuholen.
(2) Über die Herabsetzung des Regelstundenmaßes entscheidet die Schulbehörde.
(3) Für die Dauer der Herabsetzung des Regelstundenmaßes nach Absatz 1 darf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft nicht durch andere neu hinzutretende *Anrechnungs- und Ermäßigungstatbestände* verkürzt werden.
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(in:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/lve/page/bsrlppro... )
Stets vielen Dank im Voraus für weitere Hilfestellungen!
Andreas
Vorübergehend verminderte Dienstfähigkeit
(1) Eine Herabsetzung des Regelstundenmaßes wegen verminderter Dienstfähigkeit kann auf Antrag gewährt werden, wenn die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Das Regelstundenmaß kann in der Regel nicht länger als für die Dauer eines halben Jahres vermindert werden. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann die Dauer der Herabsetzung des Regelstundenmaßes einmal bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr verlängert werden. Vor einer Entscheidung über die Herabsetzung oder die Verlängerung der Dauer der Herabsetzung des Regelstundenmaßes ist ein amtsärztliches Zeugnis einzuholen.
(2) Über die Herabsetzung des Regelstundenmaßes entscheidet die Schulbehörde.
(3) Für die Dauer der Herabsetzung des Regelstundenmaßes nach Absatz 1 darf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft nicht durch andere neu hinzutretende *Anrechnungs- und Ermäßigungstatbestände* verkürzt werden.
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(in:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/lve/page/bsrlppro... )
Stets vielen Dank im Voraus für weitere Hilfestellungen!
Andreas
Proposed translations
(Italian)
4 | fatti rilevanti per il calcolo o la riduzione | Cristina Bufi Poecksteiner, M.A. |
3 +1 | Evidenze ai fini deli calcolo e della detrazione | Maria Emanuela Congia |
Proposed translations
9 mins
fatti rilevanti per il calcolo o la riduzione
Tatbestände = fatti, fattispecie
+1
15 hrs
Evidenze ai fini deli calcolo e della detrazione
Un'alternativa.
Ciao, Manuela
Ciao, Manuela
Discussion
mit der Lösung
"compensazioni o riduzioni"
folgendermaßen konstruiert:
"Per tutta la durata del periodo di orario di servizio scolastico ridotto ai sensi del comma 1 la prestazione dell’insegnante non può essere soggetta ad altre successive compensazioni o riduzioni".
Vielen herzlichen Dank euch beiden/dreien für eure Begriffserforschungen!