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French to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Vollmacht
French term or phrase:appauvrissement
Es geht um die Vollmacht nach dem Tod eines Ehepartners. Ich verstehe nicht so ganz, was mit "appauvrissement" hier gemeint ist.
Ne revendiquer aucune créance envers la succession au titre d’une indemnité pour aide et assistance à la personne décédée, dans la mesure où cette aide et assistance aurait apporté à son endroit un appauvrissement et corrélativement un enrichissement du bénéficiaire.
Explanation: Nachteil scheint hier passender als Verarmung: Von Verarmung kann nicht die Rede sein, wenn jemand wohlhabend ist, obwohl er bei der Zuteilung des Nachlasses schlecht weggekommen ist. Also käme dabei etwa heraus: "... ihm ein Nachteil entsteht und der Begünstigte im gleichen Zuge bereichert wird."
In diesem Fachartikel wird die Bereicherung der Benachteiligung gegenübergestellt: "Es gilt jedoch insoweit § 2287 analog: Böswillige Schenkungen des einen Ehegatten in der Absicht, den anderen zu benachteiligen, lösen bereicherungsrechtliche Ansprüche des Benachteiligten gegen den Beschenkten aus." http://www.al-online.de/images/pdf/12_Erbrecht_6.Auflage_201...
... darf ich Johannes Gleim noch darauf hinweisen, dass er den Satz von vornherein nicht verstanden hat, s. seinen Kommentar zu Andrews Antwort: "... diese Hilfe und Unterstützung zu einer **Verarmung des Verstorbenen** und damit zu einer Bereicherung des Begünstigten führen würde..." Allerdings ist derselbe Fehler auch schon in Andrews Antwort enthalten. Fazit: Vielleicht war dies doch eher eine Frage für Übersetzer mit Kenntnissen im Zivilrecht... Die Grundlage des Vorgangs ist hier beschrieben: https://www.alexia.fr/fiche/8912/creance-d-assistance.htm, und der materielle Nachteil betrifft selbstverständlich, wie längst dargestellt, die Unterstützungsperson.
Es gibt einen (zugegeben für einige vielleicht zu) feinen Unterschied zwischen einem Zitat, das den Gebrauch des gesuchten Begriffs auf Deutsch verdeutlichen soll, und der Berufung auf den BGB für eine notarielle Urkunde aus Frankreich. Der einzige, der hier dauernd auf § 2287 herumreitet, sind Sie selbst. Dass Sie mir jetzt auch noch unterstellen, ich hätte "geraten", ist absoluter Quatsch und vollkommen daneben. Ansonsten kann ich nur wiederholen, was ich vor 24 Stunden schon geschrieben habe: Der Passus ist eine Standardwendung, die sich mehr oder weniger textgetreu in zahllosen Dokumenten finden lässt, ohne Bezug auf eine bestimmte Fallkonstellation. Aber danke, dass Sie sich immer wieder den Kopf zerbrechen... Sie bemühen sich ja immer wieder von Neuem, hier etwas Hilfreiches beizutragen!
Wenn ich das richtig sehe, hatten Sie selbst den § 2287 BGB in ihrem Vorschlag aos Begründung eingeführt. Wozu sollte er dann dienen, wenn nicht dazu, sich eine bestimmte Situation vorzustellen, in der der Helfer durch Vermögensschenkungen vom Erblasser profitiert, so wie es dort beschrieben ist, im Kontext ein konstruierter Fall, der dem von Guro zu übersetztendem Text höchstens zufällig entspricht. Ich halte ihn für eher unwahrscheinlich und würde deshalb auch keine Begriffe aus diesem Paragrafen entnehmen. Deswegen hatte ich Guro gebeten, dazu etwas zu sagen, ohne gleich "indiskret" zu werden.
Sollten Sie richtig geraten haben, so können Sie sich freuen, wenn er Ihre Antwort auswählt.
...de l'article 2287 du code civil allemand n'a rien à voir avec la situation présentée dans le texte de départ. § 2287 BGB: Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
Il n'est pas question de don fait avant le décès de nature à réduire le montant de l'héritage mais de l'engagement des héritiers/du conjoint vivant à ne pas réclamer d'indemnité au titre de l'aide ou de l'assistance qu'ils auraient pu apporter à la personne décédée avant sa mort.
Bitte beachten, dass ich keine Indiskretionen verlangt habe. Guro kennt sicherlich den den ganzen Kontext und kann die gegebenen Antworten entsprechend einordnen.
Und wie gesagt, ob § 2287 BGB hier anwendbar ist, wissen wir nicht, und können darauf auch keine sichere Antwort CL4 aufbauen.
Um die Antwort von Schtroumpf richtig einzuordnen, müsste man wissen, wer der/die Betreuer waren, falls es der Ehemann war, ob beide einen Ehevertrag geschlossen hatten, und ob der Überlebende nach einer Wiederheirat, Ansprüche aufgrund seiner Pflege geltend macht.
Effectivement : il ne s'agit pas à mon humble avis d'un appauvrissement de la personne décédée mais bien au contraire, de la personne (= conjoint survivant, de toute évidence) qui lui a offert son assistance. Comme dans le cas d'un remariage, par exemple, où le conjoint épousé sur le tard assume le boulot d'infirmière, allant jusqu'à réduire son activité professionnelle et sa propre retraite, alors que les bénéficiaires de la succession seraient les enfants d'un premier lit.
Explanation: keinen Anspruch gegen den Nachlass auf Entschädigung für Hilfe und Beistand für den Verstorbenen zu erheben, soweit diese Hilfe und dieser Beistand den Verstorbenen verarmt und folglich den Begünstigten bereichert hätte.
Andrew Bramhall United Kingdom Local time: 16:52 Native speaker of: English