Apr 24, 2014 10:19
10 yrs ago
Spanish term

persona legalmente apta

Spanish to German Law/Patents Law (general)
Der o.g. Begriff taucht in einer Haftungsverzichtserklärung eines SPAs auf:

RENUNCIA DE RESPONSABILIDADES
Declaro que soy una **persona legalmente apta** y con la condición física adecuada para usar las instalaciones y servicios Spa y que hago esto con pleno conocimiento, entendiendo y reconociendo los riesgos implicados y las recomendaciones del Spa.
Conozco el riesgo de enfermedades y lesiones inherentes en la práctica de cualquier servicio y/o tratamiento y/o cualquier otro programa similar al Spa.

Rechtsfähig?

Meine Version bisher:
Hiermit erkläre ich, dass ich **rechtsfähig** bin und über die für die Nutzung der Einrichtungen und SPA-Anwendungen notwendige körperliche Verfassung verfüge. Über die Risiken und Empfehlungen des SPA bin ich mir bewusst, verstehe sie und erkenne sie an.
Mir sind die mit der Nutzung der Anwendungen und/oder Behandlungen und/oder ähnlicher SPA-Programme verbundenen Krankheits- und Verletzungsrisiken bekannt.

Vielen Dank im Voraus.

Discussion

opolt Apr 24, 2014:
Ich weiß nicht, zumindest in Spanien ... ... entspricht dieser Begriff definitiv weder der Rechtsfähigkeit noch der Geschäftsfähigkeit. Dies sind feststehende Begriffe, die nahezu unveränderlich sind. Daher würde ich persönlich auf Nummer sicher gehen und einen nehmen, der zwar möglichst ähnlich ist aber nicht identisch mit den obengenannten, z.B. "dass ich im rechtl. Sinne befähigt bin... ".

Proposed translations

+3
16 mins
Selected

Rechtsfähig

Stimmt!
Peer comment(s):

agree Ruth Wöhlk
25 mins
agree Walter Blass
4 hrs
agree Thayenga : :)
19 hrs
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank, Nina."
10 hrs

geschäftsfähige Person

Zwar ist die "aptitut legal" tatsächlich die rechtliche Fähigkeit, bestimmte Dinge zu tun. Mir scheint hier aus logischen Gründen aber die Geschäftsfähigkeit gemeint zu sein. Das ergibt sich daraus, dass die Versicherung der eigenen Rechtsfähigkeit ohne eine weiter Spezifizierung hinsichtlich dessen, was man damit tun will (also etwa "aptitut legal para contraer matimonio") sinnlos ist, weil jede natürliche Person mindestens ab der Vollendung der Geburt rechtsfähig ist (vgl. Art. 29 Código Civil, § 1 BGB).
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